Klinkerfassade 38: Vollwärmeschutz mit Klinkerfassade

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  

I. Allgemeines

1. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn wir abweichenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Bestellers als vereinbart.

2. Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen sowie Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem einzelnen Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Auftragsbestätigungen sind auch in der vervielfältigten Form ohne unsere Unterschrift rechtswirksam. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen.

3. Unser Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Käufers bedeutet niemals Zustimmung.

4. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend §§ 23 bis 25 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.

II. Angebote, Preise, Muster

1. Wenn Angebote nicht schriftlich ganz oder teilweise für bindend erklärt werden, sind sie für den Lieferanten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Werden Preise nicht bestätigt, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Warenrücknahme zur Gutschrift ist generell nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung unter Berücksichtigung von 5% Rücknahmekosten vom Gutschriftwert möglich.

3. Muster und Proben gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringfügige Abweichungen von unserem Angebot oder Muster in Bezug auf Größe, Güte und Farbe bleiben vorbehalten.

III. (Teil-)Lieferung, Gefahrenübergang

1. Lieferzeitangaben erfolgen nur annähernd. Der Liefertermin ist in jedem Falle eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist. Wir übernehmen keine Haftung für ein nicht rechtzeitiges Eintreffen der Ware beim Käufer. Teillieferungen sind statthaft. Hierfür sind nach ihrer Durchführung Abschlagszahlungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu zahlen. Der Besteller kann weitere Leistungen erst verlangen, wenn alle fälligen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt sind.

2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Verzögerungen durch Zulieferanten.

3. Lieferungen, auch frei Baustelle oder frei Lager, erfolgen auf Gefahr des Käufers, wobei eine für LKW mit Gesamtgewicht bis 38t befahrbare Straße vorausgesetzt wird. Die Gefahr geht mit Verladebeginn im Werk auf den Käufer über, auch wenn Teillieferungen erfolgen. Sofern das angefahrene Material nicht nur ebenerdig abgesetzt, sondern auf Wunsch des Käufers an bzw. auf das Objekt verbracht wird, übernehmen wir sowie der ggf. eingeschaltete Spediteur/Frachtunternehmer für verursachte Schäden keine Haftung. Dies gilt für Sach- und Personenschäden.

4. Nicht rechtzeitig abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die zum Lieferzeitpunkt geltenden Listenpreise zu berechnen.

IV. Beanstandungen (Mängel, Verlust oder Falschlieferungen)

1. Bei Selbstabholung sind offensichtliche Mängel und sonstige Beanstandungen sofort bei Übernahme der Ware an der Lieferstelle schriftlich auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Bei Warenversendung sind die Beanstandungen vor der Erstattung auf der Empfangsbescheinigung und/oder dem Frachtbrief aufzuführen und diese dem Transportführer auszuhändigen. Zusätzlich ist bei Bahntransport eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Unterläßt der Besteller die Anzeige oder wird die Ware in Kenntnis des Mangels weiterveräußert, verarbeitet oder verlegt, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung des Mangels.

2. Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

V. Gewährleistung

1. Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit der Ersatzlieferung oder Fehlschlagen der Nachbesserung muß der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und kann anschließend Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

2. Schadensersatz und sonstige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann der Besteller nur verlangen, wenn der ihm entstandene Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Bei der Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten setzt eine Haftung unsererseits voraus, daß leitende Angestellte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

3. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, daß
a) unsere Waren sachgemäß behandelt und gelagert wurden.
b) bauseitiger Einbau, Verlegung und Montage entsprechend den für die einzelnen Leistungen geltenden Fachregeln, Richtlinien, Normen, den Auflagen der Zulassung und unserer Montageempfehlungen durchgeführt wurden.
c) festgestellte Schäden uns unverzüglich gemeldet werden und wir Gelegenheit haben, das Objekt zu besichtigen und den Mangel zu prüfen.

4. Farbschwankungen können bei keramischen Erzeugnissen auftreten und gelten nicht als Mangel. Dies gilt ebenso für geringfügige Oberflächenveränderungen (Farbe, Form) sowie sonstige geringfügige Erscheinungsmängel am Material, die Funktion nicht beeinträchtigen.

VI. Zahlungen

1. Die Bezahlung der zu liefernden Ware hat vor Übergabe rein netto in bar zu erfolgen, außer bei anderslautenden, vorher vertraglich vereinbarten Zahlungs-bedingungen. Es steht uns jederzeit frei, Sicherheitsleistungen wegen fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Abschlüssen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Sicherheitsleistung zu verweigern.

2. Zahlungen sind ausschließlich an die aus der Rechnung ersichtlichen Zahlstellen zu leisten.

3. Beanstandungen haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungs-bedingungen keinen Einfluß. Daher ist die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen oder Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen durch den Besteller ausgeschlossen.

4. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Erscheint nach Auftragsbestätigung die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft, so gilt dies durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei als nachgewiesen und gibt uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung in bar zu verlangen. Die Vorlage der Auskunft kann nicht verlangt werden.

5. Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Bestellers berechtigen uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte, ohne weitere Benachrichtigung Verzugszinsen in Höhe des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zzgl. 8%, mindestens aber 10% jährlich, zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden auch die noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort fällig.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen einschließlich der Nebenkosten sowie bis zur Einlösung gegebener Wechsel und Schecks bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung der Waren für uns verpflichtet und hat sie auf unser Verlangen auf seine Kosten besonders zu lagern, zu kennzeichnen oder uns zurückzugeben. Er haftet für Minderwert, unsere Rücknahmekosten und entgangenen Gewinn und verzichtet auf die Ansprüche aus Besitz. In unserer Warenrücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

2. Der Käufer ist befugt, unser Eigentum in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinem Kunden Unabtretbarkeit seiner Forderungen vereinbart. Ihm ist nicht gestattet, die Ware erfüllungshalber oder an Erfüllung statt weiter zu veräußern.

3. Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, ist ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ausgeschlossen. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

4. Für den Fall der Veräußerung, sei es vor oder nach der Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung, tritt der Käufer schon jetzt alle gegen seine Kunden hieraus entstehenden Ansprüche, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware gemäß unserem Rechnungsbetrag bzw. in Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung offenzulegen und uns die Namen und Adressen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.

5. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, solange er nicht in Verzug ist. Eine Abtretung an Dritte ist ihm nicht gestattet.

6. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er hat uns von Pfändungen unseres (Mit-)Eigentums unverzüglich durch eingeschriebenen Brief oder in Eilfällen telegrafisch oder telefonisch zu benachrichtigen.

7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen des Bestellers in soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VIII. Urheberrechte - Technische Angaben

1. Für von uns bereitgestellte Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor.

2. Technische Auskünfte und Ausführungsvorschläge erteilen wir im Rahmen unseres Kundendienstes unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften für das Bauwesen und der Regeln der Baukunst nach bestem Wissen. Der Besteller ist keinesfalls davon befreit, die Eignung der bestellten Ware und vorgeschlagenen Ausführung für die beabsichtigten Verwendungszwecke selbst zu überprüfen. Unsere Beratung erfolgt unverbindlich. Eine Haftung dafür ist ausgeschlossen. Wir sind zur Änderung der technischen Daten des bestellten Liefergegenstandes berechtigt, soweit das dem Kunden zumutbar ist.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz des Verkäufers.
3. Dieser Vertrag und seine Auswirkungen beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

X. Teilunwirksamkeit

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird der Rechtsbestand der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
 
Hondelager Str. 6a
D - 38110 Braunschweig
 
Tel:     05307 - 980 990 5
Fax:    05307 - 980 990 4

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